Arzt muss bedrohliche Befunde unabhängig von einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags mit dem Patienten an diesen weitergeben
Ein Arzt hat sicherzustellen, dass ein Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei diesem eingehen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. Juni ...