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WIRTSCHAFTSRECHT
UND STEUERRECHT

WIRTSCHAFTSRECHT UND STEUERRECHT

Wir halten Sie in der Spur! Als schwerpunktmäßig im Wirtschaftsrecht und Steuerrecht aufgestellte Kanzlei sind wir vorzugsweise Ansprechpartner für Angehörige der Heilberufe, sonstige Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen und Unternehmer, die Wert auf eine persönliche Betreuung legen. Ob es um steuerliche oder rechtliche Belange im Laufe des Betriebs Ihrer Praxis oder Ihres Unternehmens geht oder ein Verkauf oder eine Nachfolge anstehen. Wir beraten Sie umfassend und finden eine individuelle Lösung für Sie, Ihre Praxis oder Ihr Unternehmen. Egal, wie eng die Kurve wird.

WIRTSCHAFTSRECHT

WIRTSCHAFTSRECHT

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Das ist neben dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht auch die allgemeine Vertragsgestaltung.

Zu unserem Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht gehören insbesondere das allgemeine Handelsrecht sowie die Vertragsgestaltung. Wir gestalten und überprüfen beispielsweise Kaufverträge sowie Liefer- und Vertriebsverträge. Erfahrungen haben wir auch bei der Erstellung von gewerblichen Mietverträgen sowie der Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen und Allgemeine Lieferbedingungen.

Unternehmen, Unternehmer und Praxisinhaber beraten wir zudem zu sämtlichen Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts in allen Phasen des unternehmerischen Lebenszyklus von der Gründung, über die laufende Beratung bis zur Beendigung der unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit. Ganz am Anfang steht häufig die Auswahl der geeigneten Rechtsform, sei es die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH & Co. KG, die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Partnerschaftsgesellschaft (PartG bzw. PartG mbB). Im Laufe der unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit können Umstrukturierungen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung und Einbringung) erforderlich werden, es werden weitere Gesellschafter aufgenommen oder Gesellschafter ausgetauscht oder aber Unternehmen oder Unternehmensteile werden gekauft oder verkauft. Aufgrund unserer rechtlichen und steuerlichen Erfahrung können wir unsere Mandanten in diesen Bereichen umfassend beraten.

Die Ansprüche unserer Mandanten setzen wir bei Bedarf auch außergerichtlich oder gerichtlich durch.

STEUERRECHT

Auch steuerrechtlich begleiten wir Unternehmen, Unternehmer und Praxisinhaber in allen Phasen ihres Lebenszyklus, wie Gründung, An- und Verkauf von Unternehmen bzw. Praxen, Rechtsformwahl, Umstrukturierung, Beteiligung an in- und ausländischen Tochtergesellschaften sowie Liquidation. Im laufenden Tagesgeschäft unterstützen wir unsere Mandanten bei Finanzierungen, der Begründung steuerlicher Organschaften, sowie Gesellschafterwechseln.

Neben der steuerrechtlichen Prüfung übernehmen wir gerne auch die Erstellung der entsprechenden Verträge und Beschlüsse.

Die Rechte unserer Mandanten nehmen wir darüber hinaus auch im Rahmen von Betriebsprüfungen sowie durch Einsprüche bei der Finanzverwaltung bzw. Widersprüchen bei den Städten und Gemeinden sowie durch Verfahren vor den Finanzgerichten wahr.

STEUERRECHT

Steuerberaterhaftung

Steuerberaterhaftung

Sie möchten Schadensersatz vom Steuerberater wegen fehlerhafter Steuerberatung fordern? Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet der Steuerberaterhaftung.

Sofern einem Steuerberater bei seinen Leistungen Fehler unterlaufen und dem Mandanten hierdurch ein Schaden entsteht, kann der Steuerberater in Regress genommen werden. Haftungsfälle sind bei der Steuerberatung in vielfältiger Weise denkbar, wie bei der Versäumung einer Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid, falschen Gestaltungshinweisen oder unzulässigen Rechtsberatungen. Die Steuerberaterhaftung ist ein sensibles Thema. Zum einen fehlt vielen Rechtsanwälten schlichtweg das steuerliche Verständnis, um derartige Sachverhalte ordnungsgemäß aufbereiten und sodann gerichtlich geltend machen zu können. Zum anderen steht auch der geschädigte Mandant vor rechtlichen und moralischen Problemen. Der Fehler des Steuerberaters bedeutet häufig den Bruch eines oftmals über Jahre und Jahrzehnte gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Viele Mandanten scheuen deshalb eine rechtliche Auseinandersetzung. Aus diesem bedarf es einer fundierten rechtlichen Prüfung sowie einer richtigen Einschätzung der Chancen und Risiken eines etwaigen Haftungsprozesses.

Durch unsere Expertise in den Bereichen Steuern und Recht kennen wir zum einen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße steuerliche Beratung durch den Steuerberater. Zum anderen wissen wir auch um die speziellen rechtlichen Besonderheiten im Bereich der Steuerberaterhaftung.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung etwaiger Schadenersatzansprüche, deren außergerichtlicher gerichtlicher Geltendmachung durch Vergleiche oder deren gerichtlicher Durchsetzung in Schadenersatzprozessen.

Internationales Steuerrecht

Sie haben als Privatperson Bezug zum internationalen Steuerrecht, weil Sie zum Beispiel im Inland arbeiten und im Ausland wohnen oder umgekehrt, oder Sie wollen sich als Unternehmer im Ausland betätigen? Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu allen Fragen des internationalen Steuerrechts.

Unser Beratungsangebot umfasst Themen wie Doppelbesteuerung, Quellensteuerabzug bei Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, steuerlichen Folgen bei Wegzug aus oder Zuzug nach Deutschland sowie die Besteuerung von Familienstiftungen nach dem deutschen Außensteuerrecht. Für Unternehmen kümmern wir uns um Fragen im Zusammenhang mit der Gründung und Besteuerung von Betriebsstätten im Ausland, mit der Hinzurechnungsbesteuerung sowie mit dem Thema Verrechnungspreise.

Wir haben eine besondere Expertise auf dem Gebiet der Verständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Schiedskonvention. Selbstverständlich vertreten wir Sie bei Fragen des internationalen Steuerrechts auch gegenüber der Finanzverwaltung, im Rahmen von Außenprüfungen sowie im finanzgerichtlichen Verfahren.

Internationales Steuerrecht

Erbrecht und Nachfolgeplanung

Erbrecht und Nachfolgeplanung

Sie haben sich im Laufe Ihres Lebens mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Vermögen aufgebaut, das Sie auf Dauer erhalten und vermehren wollen? Doch was passiert, wenn Sie nicht mehr da sind? Eine verantwortungsvolle, langfristige und erfolgreiche Nachfolgeplanung beginnt schon zu Lebzeiten.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer bei der richtigen Gestaltung ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Die richtige Erb- und Nachfolgeplanung ist immer eine sehr persönliche Angelegenheit. Bei Unternehmen besteht die strategische Herausforderung auch darin, dass ein geeigneter Nachfolger gefunden werden muss. Aber auch die Übertragung von Privatvermögen auf die nächste Generation muss sorgfältig geplant werden. Die überlebenden Angehörigen sollen finanziell abgesichert und gleichzeitig die steuerlichen Freibeträge optimal ausgenutzt werden. Zu berücksichtigen sind neben den gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Fragen auch die finanziellen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch familiäre und zwischenmenschliche Gesichtspunkte. Häufig sind auch ertragsteuerliche, schenkungs- und erbschaftsteuerliche sowie grunderwerbsteuerliche Fragen zu klären.

Wir unterstützen bei der Prüfung der Erbfolge und erbrechtlicher Ansprüche, Gestaltung von Schenkungs- und Erbverträgen sowie Testamenten, von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge sowie von Eheverträgen. Darüber hinaus setzen wir bei Erbstreitigkeiten die Ansprüche unserer Mandanten gegenüber Erben, Miterben, Erbprätendenten und Testamentsvollstreckern durch.

Außerdem helfen wir bei der Strukturierung und Umsetzung von Familienpools, Familienverfassungen und Familiengesellschaften. Darüber hinaus haben wir Erfahrung bei der Vermögensübertragung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen oder Familien- und Unternehmensstiftungen.

Bei Bedarf beraten wir Sie auch zu Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.