Abgeblasen: Aufwendungen für Jagdschein keine Werbungskosten
Die Aufwendungen für eine Jägerprüfung stellen keine Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin dar. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 20. Dezember 2018 (Az. 5 K 2031/18 E) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin ist Landschaftsökologin. In ihrer Einkommensteuererklärung ...