Obacht Scheinselbständigkeit: Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind mit dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil ...