Recht kurios – Wuffi darf mit!
Eine Lehrerin kann die Kosten für einen Schulhund teilweise als Werbungskosten absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14. September 2018 entschieden (Az. 1 K 2144/17 E). Sachverhalt Die Klägerin ist Lehrerin an einer weiterführenden ...