Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber nur bei festgestellter Überschusserzielungsabsicht
Ein Steuerpflichtiger, der eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, kann Werbungskosten nur geltend machen, wenn feststeht, dass er dauerhaft Überschüsse mit seiner Tätigkeit erzielen will. Dies hat der Bundesfinanzhof ...