Verzockt: Gewerbliche Einkünfte eines Berufspokerspielers
Die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und sogenannten Cash-Games kann als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren sein, so dass die dabei erzielten Einnahmen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer unterliegen. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom ...