Zahnarztpraxis ist keine „Praxisklinik“
Eine Zahnarztpraxis, die ausschließlich auf ambulante Behandlungen ausgerichtet ist und ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer stationären Aufnahme anbietet, darf nicht mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ werben. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 27. ...