MRT-Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte bleiben Radiologen vorbehalten
Die Beschränkung der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte auf Radiologen ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 02. Mai 2018 entschieden (Az.: 1 BvR 3042/14). Genehmigung für Nicht-Radiologen versagt Der Beschwerdeführer ist ...