Bundesfinanzministerium: Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015
Der Bundesfinanzhof hatte mit Beschluss vom 25. April 2018 (Az.: IX B 21/18) die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von sechs Prozent auf nachzuzahlende Steuern für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 bezweifelt und deshalb die ...