Verbot des Werbungskostenabzugs bei Erstausbildungen verfassungsgemäß
Die Kosten für die Erstausbildung, ob Berufsausbildung oder Studium, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die entsprechende Regelung in § 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 07. Dezember 2011 verstößt nicht gegen ...