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Grundsatz: Abgabe bis zum 31. Mai 2018 Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2017 sind grundsätzlich bis zum 31. Mai 2018 bei den Finanzämtern abzugeben. Eine Besonderheit gilt für Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. In diesem Fall endet die Abgabefrist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2017/2018 folgt. Schonfrist in einigen Bundesländern In den Genuss einer besonderen Schonfrist kommen Steuerpflichtige in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Diese müssen ihre Steuererklärungen erst bis zum 31.

Der Anscheinsbeweis, wonach ein im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befindlicher PKW privat genutzt wird, kann erschüttert werden, wenn sich weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter befinden. So das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 21. März 2018 – 7 K 388/17 G, U, F.

Wir haben vom Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY bei der Auswahl von Deutschlands besten Steuerberatern jüngst die Auszeichnung „TOP Steuerberater 2018“ erhalten. Die Redaktion von FOCUS-MONEY wertete bei Ihrer Umfrage Angaben zur Qualifikation, Spezialisierung, Erfolg und fachlichem Know-How aus.

Wenn ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger auf die Erstattung seiner Krankheitskosten verzichtet, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung zu kommen, kann er die von ihm selbst getragenen Krankheitskosten nicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 3 EStG abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29. November 2017 – X R 3/16 entschieden.