Spendenabzug bei Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage
Wer einen Geldbetrag als Schenkung mit der Auflage erhält, ihn einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuwenden, ist mit diesem Betrag grundsätzlich nicht wirtschaftlich belastet. Er kann die Spende deshalb einkommensteuerlich nicht als Sonderausgabe abziehen. Etwas anderes gilt ...