Starkes Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter sind steuerlich grundsätzlich abziehbar
Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter können auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. ...