Kosten für die Einrichtung bei doppelter Haushaltsführung voll abziehbar
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsgrenze von 1.000 Euro. Sie sind daher in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof ...