Spendenabzug bei Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage
Wer einen Geldbetrag als Schenkung mit der Auflage erhält, ihn einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuwenden, ist mit diesem Betrag grundsätzlich nicht wirtschaftlich belastet. Er kann die Spende deshalb einkommensteuerlich nicht als Sonderausgabe abziehen. Etwas anderes gilt aber dann, wenn es sich um zusammenveranlagte Ehegatten handelt und der Beschenkte aufgrund einer Auflage im Schenkungsvertrag verpflichtet ist, den Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung weiterzuleiten. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15. Januar 2019 (Az. X R 6/17) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin wurde mit ihrem während des Streitjahres 2007 verstorbenen Ehemann zusammen
Besondere Preisvorteile bei der Anschaffung eines PKW bleiben bei der Ermittlung der privaten Nutzung unberücksichtigt
Bei der sog. 1%-Regelung wird die private Nutzung eines betrieblichen PKW anhand des inländischen Listenpreises ermittelt. Listenpreis ist nur der Preis, zu dem der Steuerpflichtige das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte. Besondere Preisdifferenzierungen wegen betrieblicher Besonderheiten, z.B. Rabatte für Taxi- oder Mietwagenunternehmen, bleiben insofern unberücksichtigt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 08. November 2018 (Az. III R 13/16) entschieden. Sachverhalt Der Kläger betreibt ein Taxiunternehmen. Er hat im Juli 2009 einen PKW der Marke A erworben, den er nicht nur für sein Gewerbe, sondern im Zeitraum von Juli
Abgeblasen: Aufwendungen für Jagdschein keine Werbungskosten
Die Aufwendungen für eine Jägerprüfung stellen keine Werbungskosten einer angestellten Landschaftsökologin dar. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 20. Dezember 2018 (Az. 5 K 2031/18 E) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin ist Landschaftsökologin. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 machte sie Aufwendungen für den Erwerb des Jagdscheins (Kompaktkurs, Lehrgangsgebühr, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen) in Höhe von ca. EUR 2.700 als Werbungskosten geltend. Ferner legte sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vor, wonach es sich bei der Jägerprüfung um eine beruflich veranlasste Zusatzqualifikation handele, die als Arbeitszeit anzurechnen
Änderung der Rechtsprechung: Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer
Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein. Dies hat der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 22. November 2018 (Az. V R 65/17) entschieden. Umsatzsteuerliche Unternehmer sind vielmehr die einzelnen Gemeinschafter. Sachverhalt Der Kläger hatte zusammen mit weiteren Personen Systeme zur endoskopischen Gewebecharakterisierung entwickelt. Zwischen dem Kläger und den anderen Erfindern bestand mangels einer gesonderten Vereinbarung keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern eine bloße Bruchteilsgemeinschaft, bei der die Einkünfte der Gemeinschaft den einzelnen Gemeinschaftern entsprechend ihrer Beteiligung unmittelbar zugerechnet und bei diesen versteuert werden. Ihre
Recht kurios – Wuffi darf mit!
Eine Lehrerin kann die Kosten für einen Schulhund teilweise als Werbungskosten absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14. September 2018 entschieden (Az. 1 K 2144/17 E). Sachverhalt Die Klägerin ist Lehrerin an einer weiterführenden Schule. Ihren privat angeschafften Hund setzte sie während des Unterrichts als sogenannten Schulhund ein. Die Schule der Klägerin verfügt über ein eigenes „Schulhundkonzept“ und wirbt auch auf Ihrer Internetseite mit dem Projekt „Schulhund“. Nach entsprechender Genehmigung durch die Schulleitung nahm die Klägerin ihren Hund an allen Schultagen mit zur Schule. Im Rahmen