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Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn Ehepartner seit langem mit ihrem Kind am gemeinsamen Beschäftigungsort leben. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 26. September 2018 (Az. 7 K 3215/16 E) entschieden. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten abgesetzt Die Kläger sind miteinander verheiratet und seit 1998 in Westfalen berufstätig. Mit ihrer im Jahr 2007 geborenen Tochter bewohnen sie dort eine Mietwohnung. Die Klägerin ist neben ihrer Mutter und ihrer Schwester seit dem Tod des Vaters Miteigentümerin eines Bungalows mit zugehörigem Grundstück in ihrer ungefähr 300km

Ein Steuerpflichtiger, der eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, kann Werbungskosten nur geltend machen, wenn feststeht, dass er dauerhaft Überschüsse mit seiner Tätigkeit erzielen will. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17. April 2018 entschieden (Az.: IX R 9/17) Hoher Werbungskostenüberschuss Die Kläger sind zu jeweils ½ Eigentümer eines bebauten Grundstücks. Das Gebäude besteht aus einer von den Klägern selbst bewohnten Wohnung im ersten Obergeschoss und einer Einliegerwohnung im Erdgeschoss. Diese vermieteten die Kläger an den Arbeitgeber des Klägers. In ihrer Einkommensteuererklärung

Ein Arzt hat sicherzustellen, dass ein Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei diesem eingehen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. Juni 2018 entschieden (Az. VI ZR 285/17), das am 24. August 2018 veröffentlicht wurde. Unterlassene Weitergabe von Informationen aus Arztbrief In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall forderte der Kläger von seiner langjährigen Hausärztin Schadenersatz und Schmerzensgeld. Diese hatte ihn wegen Schmerzen im linken Bein und Fuß an einen Facharzt überstellt. In der Folge wurde

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 21. Juni 2018 (Az. V R 25/15, V R 28/16) entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten muss, an der dieser postalisch tatsächlich erreichbar ist. Seine wirtschaftlichen Tätigkeiten muss der leistende Unternehmer dort allerdings nicht ausüben. Voraussetzung des Vorsteuerabzugs Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ist eine den Erfordernissen der §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung. Diese muss unter anderem die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers