Verbot des Werbungskostenabzugs bei Erstausbildungen verfassungsgemäß
Die Kosten für die Erstausbildung, ob Berufsausbildung oder Studium, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die entsprechende Regelung in § 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 07. Dezember 2011 verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Die hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. November 2019 entschieden (Az. 2 BvL 22–27/14). Ausgangslage Ein Studium oder eine Ausbildung kann für junge Leute ganz schön teuer werden. Es fallen u.a. Ausgaben für Fachbücher, Kopierkosten, Semesterbeiträge, Fahrtkosten sowie die Unterkunft an. § 9 EStG nimmt die Aufwendungen für ein Erststudium oder
Mitteilungspflicht an das Transparenzregister
Bereits seit dem 1. Oktober 2017 gibt es das sog. Transparenzregister, mit dem die Bundesregierung Geldwäsche und Terrorfinanzierung den Kampf ansagen und Hintermänner komplizierter und verschachtelter Unternehmenskonstruktionen sichtbar machen will. Die Daten sollen vor allem Strafverfolgungs- oder Steuerbehörden abrufen können, aber auch Personen mit berechtigtem Interesse. In letzter Zeit werden zunehmend Bußgeldverfahren gegenüber Unternehmen eingeleitet, die ihre Mitteilungspflichten nicht erfüllt haben. Überdies ist das Transparenzregister häufig vielen Unternehmen nach wie vor relativ unbekannt. Der folgende Beitrag soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Allgemeines Im Transparenzregister werden bestimmte Informationen über
Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über eine gemeinsame Wohnung steuerlich nicht anzuerkennen
Ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung ist steuerlich nicht anzuerkennen, weil ein solches Mietverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 06. Juni 2019 (Az. 1 K 699/19) entschieden. Mietvertrag über „halbe“ Wohnung Die Klägerin ist Eigentümerin einer Immobilie mit mehreren Wohnungen. Eine Wohnung wird von ihr und ihrem Partner bewohnt. Der Partner überweist der Klägerin monatlich eine Miete in Höhe von 350 Euro sowie Haushaltsgeld in Höhe von 150 Euro. Die Klägerin und ihr Partner haben einen
Konzeptbewerbung eines Medizinischen Versorgungszentrums derzeit noch nicht berücksichtigungsfähig
Bewerbungen eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) um einen Vertragsarztsitz nur mit einem Versorgungskonzept ohne Benennung eines für dessen Umsetzung geeigneten Arztes können bei der Auswahlentscheidung noch nicht berücksichtigt werden. Das hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts am 15. Mai 2019 entschieden (Az. B 6 KA 5/18 R). Konzeptbewerbung eines MVZ Zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung können entweder einzelne selbstständig tätige Ärzte oder MVZ zugelassen werden. Sowohl Ärzte als auch MVZ haben zudem die Möglichkeit, angestellte Ärzte zu beschäftigen. Die dazu erforderlichen Zulassungen oder Anstellungsgenehmigungen können in überversorgten Bereichen aber grundsätzlich nur
Kosten für die Einrichtung bei doppelter Haushaltsführung voll abziehbar
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsgrenze von 1.000 Euro. Sie sind daher in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 04. April 2019 entschieden (Az. VI R 18/17). Hintergrund Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr (2014) gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt worden sind. Der Kläger hatte eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung begründet. In seiner Einkommensteuererklärung für 2014 machte er für seine doppelte Haushaltsführung Aufwendungen für Miete nebst Nebenkosten sowie Anschaffungskosten für